Rezension- Hexenwahn damals und heute

Dr. phil Clemens M. Hutter befasst sich in diesem Buch sehr differenziert mit dem Hexenwahn und der Hexenverfolgung in Europa- Schwerpunkt ist der deutschsprachige Raum-während der vergangenen Jahrhunderte und verdeutlicht, dass Voraussetzung hierfür tief greifender Aberglaube war, den es übrigens heute in abgewandelter Form leider noch immer gibt, wie der Autor zu Ende seines Buches nicht unerwähnt lässt, durchaus auch bei gebildeten , scheinbar aufgeklärten Menschen.

Nicht selten waren Auslöser für Hexenwahn religiöse Brüche, sozioökonomische Umbrüche, Seuchen, die man als Vorboten des Weltuntergangs interpretierte, gravierende klimatische Veränderungen, gehäufte meteorologische Katastrophen , Kriege , Hungersnöte und das Gefühl der Menschen der Gefährlichkeit ihrer Existenz hilflos ausgeliefert zu sein. In Deutschland erreichte der durch Krisen bedingte Hexenwahn um 1630 seinen Höhepunkt. 300 Hexen wurden allein in Trier, 600 in Bamberg , 900 in Würzburg und 3000 in der Kirchenprovinz Köln gefoltert und grausam ermordet. In diesem Zusammenhang erinnert Hutter an die Folter und Ermordung der Kölner Patrizierin Katharina Henot.

Geistige Grundlage der Exzesse war die Dämonenlehre des Augustinus, die von dem bedeutendsten Kirchenlehrer des Mittelalters Thomas von Aquin ( 1225-1274) übernommen und ausgebaut wurde.
Hexenverfolgung im Mittelalter waren allerdings unüblich. Nachgestellt wurden damals primär vermeintlichen Häretikern und Ketzern ,wie etwa den "Katharern" in Südfrankreich, die man von 1209-1229 mit dem Placet der Kirche vollständig ausrottete. Mit der Einrichtung des " Heiligen Offiziums" übertrug Papst Gregor IX 1232 die Inquisition- im Auge hatte man damals die Verfolgung der Ketzer- den Dominikanern.1485 tauchte der elsässische Dominikaner Institoris als Inquisitor auf und verfasste die fatale Schrift " Der Hexenhammer".

Er und sein Ordensbruder Jakob Sprenger( 1436-1495),dieser war Theologieprofessor in Köln, überredeten den damaligen Papst mittels der berüchtigten "Hexenbulle" in Deutschland mit dem Hexenwesen gründlich aufzuräumen. Der hohe Klerus in der katholischen Kirche sah in der Hexenhandlung "Sex mit dem Teufel zu haben" ein schlimmeres Vergehen als im Schadenzauber, der im deutschsprachigen Raum ein abergläubisches Überbleibsel aus der Germanenzeit war. Nicht zuletzt weil der unterstellte Beischlaf mit dem Teufel kirchenrechtlich geahndet werden konnte, währenddessen Schadenszauber generell von weltlichen Gerichten abgehandelt wurde, stellte man seitens der Dominikaner im Ergebnis immer auf die kirchenrelevante Version ab.

Es ging aber auch um anderes: Während das Volk in den angeblichen Hexen die Schuldigen suchte für schlechtes Wetter sowie Missernten und bestimmte Frauen als Sündenböcke für persönliches Unglück leiden sehen wollte, trachtete eine Reihe von Kirchenmännern danach, Frauen abzustrafen, weil der Sex mit ihnen tabuisiert war. Eigene sexuelle Wünsche wurden auf den Teufel zu projiziert, der statt ihrer dann " Unzucht" primär mit schönen Frauen trieb.

Missgünstige, neidische, niederträchtige Zeitgenossen denunzierten arglose Frauen bei Inquisitionsgerichten, die dann in der Folge diese Frauen grausam folterten, Geständnisse erzwangen und sie schließlich qualvoll ermordeten. Die Kirche gelangte dann nicht selten an das Eigentum der ermordeten Frauen.

Die juristische Vorgehensweise des " Hexenhammers" orientierte sich an der Inquisition. Stets war ein Denunziant notwendig, die Folter , das Geständnis und schließlich der Mord der geständigen Hexe.
Die Argumentationsketten der Dominikaner waren hanebüchen. Man drehte den Delinquenten pausenlos das Wort im Mund herum. Die Vorgehensweise erinnert an den Volksgerichtshof zu Nazi-Zeiten. Vermutlich hat Freisler sich in Hexenprozessakten perfide Argumentationanleihen gesucht. Die Folter , so weist der Autor nach, haben eigentlich die Römer erfunden . Römische Eroberer verbreiteten sie dann in ganz Europa. Das germanische Recht kannte die Folter nicht. Erst ab 1498 wurden in Deutschland klare Regeln für die Anwendung der Folter erlassen.

Wenn ein Täter nicht inflagranti oder durch Zeugen ertappt wurde, dann genügten Indizien als Beweis. Gestand der Täter nicht, wurde er gefoltert. Damit wurde die Grenze zwischen Verhör und Strafe verwischt.
Hutter beschreibt die fünf Grade der Folter detailliert . Ich erspare mir an dieser Stelle die einzelnen Foltermethoden zu benennen, wundere mich allerdings wozu Menschen fähig sind. Ganz unglaublich!
Die Frauen litten so große Schmerzen, dass sie unfähig waren zu weinen. Für die Hexenjäger war die Tränenlosigkeit ein Beweis dafür, dass die Frauen mit dem Teufel im Bunde waren. Friedrich von Spee, der Beichtvater vieler vermeintlicher Hexen in Würzburg und Bamberg machte sich das Elend der gequälten Frauen bewusst und verfasste die " Cautio Criminalis", die sich massiv gegen den Hexenwahn wendete. Mit der mutigen Schrift setzte er sein Leben aufs Spiel. Sein aufrüttelnder Text bewirkte schließlich ein Umdenken. Die meisten deutschen Fürsten stellten die Hexenverfolgung ein, nur in Österreich kam Spee nicht an. Dort erreichte der Hexenwahn erst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts seinen Höhepunkt.

Auch Liechtenstein war von der Hexenhatz schwer betroffen. Überall mussten Frauen ihr Leben lassen.
Hutter beschreibt viele tragische Einzelfälle, aber er befasst sich auch mit Massenhinrichtungen.
Wie schon zu Anfang der Rezension erwähnt, war die Grundlage für den Hexenwahn der Aberglaube. Sofern man diesen Aberglauben an der Vernunft misst, kann man konstatieren, dass er auf unlogischen Schlüssen beruht und insofern nicht als "Gegenglauben" zu einem anderen Glauben zu werten ist. Aberglaube nämlich kommt ohne Bezugnahme zu Gott aus. Hutter zeigt , dass es auch heute immer noch Aberglauben gibt, etwa im düstren Glauben an die Vorhersagen Nostradamus, ebenfalls in der Vorstellung, dass der Dreizehnte Unglück bringt aber auch in bestimmten esoterischen Sichtweisen.







Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen